Mitteilung
Die Steinbeis-Beratungszentren können das Förderprogramm für Unternehmensberatungen von der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden.
Die Richtlinien für das Förderprogramm wurde von der BAFA verändert, wodurch nun auch die Steinbeis-Beratungszentren antragsberechtigt sind. Dies gilt jedoch nur, wenn alle Voraussetzungen der Richtlinien, insbesondere was die Beratereigenschaften der Berater (Nr.6 der Richtlinien) betrifft, erfüllt sind. Weitere Informationen erhalten Sie aus dem Informationesflyer sowie von der BAFA selbst.
